Nationale Gebührenordnung
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Verkaufspreis | Provision |
< 50.000 € | 4.500 € |
50 001 - 80 000 € | 5.500 € |
80 001 - 120 000 € | 6.500 € |
120 001 - 150 000 € | 7.500 € |
150 001 - 250 000 € | 5 % |
> 250 001 € | 4,5% |
Ort
Gewerbe- und Gewerbeimmobilien
Betriebsvermögen
Verkauf von gewerblichen Wänden
Abtretung des Pachtvertrags
Vermietung von Einzelhandel / Büro / Lager
Verkauf von Neubauten
Vermietung: Pacht auf dem Land
Gewerbeimmobilien in ILE DE FRANCE
Vermietung von Gewerbeimmobilien:
Reine Miete: 30% der Jahresmiete ohne Steuern/HC, die vom Mieter zu zahlen sind.
Vermietung mit Eintrittsgebühr / Türschwelle: 30% der Jahresmiete exkl. MwSt./HC + 10% der vom Mieter zu zahlenden Türschwelle oder Eintrittsgebühr.
Gebührenordnung
Provence-Alpes-Côte-d'Azur
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Gebührenordnung
Nancy et grande banlieue
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Gebührenordnung
Mosel (57)
Ferienwohnungen - Häuser -
Garage: maximal 20%
Gebührenordnung
Bretagne
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Bretagne
Gebührenordnung
Rhône-Alpes
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Gebührenordnung
Drôme-Ardèche
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
MIETE 12% TTC des Betrags der Jahresmiete, die zur Hälfte zwischen Eigentümer und Mieter geteilt wird Inventar der Einrichtungsgegenstände: maximal 3€/m²
Gebührenordnung
Montrouge (92)
Wohnungen - Häuser - Grundstücke - Garagen
Betriebsvermögen
Verkauf von gewerblichen Wänden
RAHMENBEDINGUNGEN
1. Das domini network und sein Handelsvertreter erhalten von ihren Kunden zum Zeitpunkt der Buchung keine Gelder, Titel, Wirkungen oder Werte.
2. Unsere Tarife sind einschließlich aller Steuern in der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben, mit Ausnahme von Gewerbe- und Gewerbeimmobilien.
(3) Der Handelsvertreter des domini-Netzes ist nicht befugt, einen Vorvertrag, einen Kaufvertrag, einen Mietvertrag oder ein Inventar von Einrichtungsgegenständen zu erstellen. Solche für die Parteien verbindlichen Dokumente können von einem Notar, einem Gerichtsvollzieher oder einem Rechtsanwalt erstellt werden.
4. Unsere Gebühren sind in Euro einschließlich Mehrwertsteuer angegeben und fällig: – Bei einem Immobilienverkauf: bei Abschluss der authentischen Kaufurkunde beim Notar – Bei einer Wohnungsvermietung: am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrags
5. Unsere Honorare werden vom Auftraggeber bzw. Auftraggeber, wie im Mandatsvertrag oder im Vorvertrag vorgesehen, gegen Aushändigung einer ordnungsgemäß auf den Schuldner ausgestellten Honorarrechnung direkt an domini gezahlt.
6. In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften können Maklergebühren vom Verkäufer oder vom Käufer gezahlt werden. Diese Ausschüttung wird im Verkaufs- bzw. Kaufmandat transparent ausgewiesen und im entsprechenden Immobilieninserat spezifiziert. Die Höhe der Gebühren, ausgedrückt als All Taxes Included (TTC), wird entweder pauschal oder als Prozentsatz des Verkaufspreises der Immobilie berechnet. Diese Informationen werden auf allen unseren Kommunikationsmedien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen des Alur-Gesetzes sichtbar und lesbar sein.
(7) Im Einvernehmen mit dem Verkäufer oder auf dessen Antrag kann die Höhe der Gebühren nach Prüfung und Analyse des anvertrauten Falles unter Berücksichtigung der Merkmale der Immobilie, des Marktes oder der Schwierigkeiten des Auftrags nach unten verhandelt werden.

